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VERSCHLUSS UNTERTÄGIGER HOHLRÄUME

Der Verschluss von Endlagerbergwerken ist – neben der Standortauswahl, dem Endlagerdesign und der Endlagererrichtung – ein weiteres, wesentliches Element für den langzeitsicheren Einschluss radioaktiver Reststoffe. In der Betriebsphase können Verfüllmaßnahmen Grubenräume stabilisieren und Verschlussbauwerke Lösungszutritt abdichten oder eine Ausbreitung zugetretener Lösungen verhindern.

Wir haben aufgrund der Mitwirkung in allen nationalen und verschiedenen internationalen Projekten einen umfassenden Kenntnisstand und ein breites Wissensspektrum bzgl. des Verschlusses von Grubenräumen und des Einsatzes geeigneter Baustoffe. Wichtig ist, dass von der Theorie über die Materialentwicklung bis zum bautechnischen Einsatz Kenntnisse vorhanden sind. Wir entwickeln z.T. komplexe Schließungskonzepte, die an die standortspezifischen Erfordernisse, das eingelagerte Radionuklidinventar und das Endlagerkonzept angepasst sind und deren Umsetzung den langzeitsicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle sicherstellt. Wir haben für Endlager in Deutschland und im Ausland Verschlussmaßnahmen sowohl geplant als auch umgesetzt.

Weiterhin werden das Design der Barrieren und die Versiegelung der Kontakt- und Auflockerungszone zum umgebenden Gestein an die standortspezifischen Sicherheitsanforderungen angepasst. In einigen Fällen sind auch Sondermaßnahmen, z. B. zur Beeinflussung des chemischen Milieus in den Einlagerungskammern oder zur Stabilisierung des Grubengebäudes, erforderlich.

Unser Kompetenzbereich umfasst:
  • Planung und Durchführung von Verfüll- und Verschlussmaßnahmen im Endlager Morsleben und in der Schachtanlage Asse II sowie Führung der erforderlichen sicherheitstechnischen Nachweise
  • Untersuchung und Optimierung des Designs geotechnischer Barrieren für Schächte und untertägige Strecken in verschiedenen Wirtsgesteinen im Rahmen von nationalen und internationalen Forschungsprojekten
  • Entwicklung von Baustoffen mit Berücksichtigung ihrer formationsspezifischen Langzeitstabilität und der Anforderungen an die Langzeitsicherheit
  • Überprüfung der anforderungsgerechten Planung von Verschlussmaßnahmen durch Nachweisrechnungen sowie Überprüfung ihrer Umsetzung durch Bauüberwachungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen